Um eine sowohl tiergerechte, als auch wirtschaftliche Geflügelhaltung zu ermöglichen, hat die Tiergesundheit oberste Priorität. Die Reduktion von Krankheitsausbrüchen muss einerseits in Anbetracht des Tierwohls und andererseits aus ökonomischer Sicht ein wichtiges Anliegen des Landwirtes sein. Biosicherheitsmaßnahmen lassen sich in zwei Kategorien einteilen. Einerseits muss vermieden werden, dass Erreger in den Betrieb eingeschleppt werden und andererseits ist die Vermeidung der Erregerverschleppung am Betrieb genauso wichtig.
Der Tierbestand muss möglichst effektiv vor Krankheitserregern abgeschirmt werden. Jeder Betrieb, egal ob Elterntier-, Junghennen-, Legehennen- oder Mastbetrieb, benötigt einen befestigten Vorplatz. Nur so können eine gründliche Reinigung und Desinfektion vor dem Stall vorgenommen werden, welche ein Ab- und Beladen der Tiere ohne eine Kontaminationsgefahr ermöglichen.
Besonders wichtig ist eine Hygieneschleuse zwischen dem Vorraum und dem eigentlichen Stall mit ordnungsgemäßem Schuh- und Kleidungswechsel, sowie das gründliche Händewaschen, sowohl beim Betreten, als auch beim Verlassen des Stalles. Hierbei sind Einmalhandtücher Stoffhandtüchern vorzuziehen. Die Hygieneschleuse sollte im Idealfall aus einer baulichen Barriere bestehen. Sie ist sauber zu halten und genauso wie der Stall regelmäßig zu reinigen und desinfizieren. Für jeden Stall muss jeweils eine saubere, stallspezifische Stallkleidung zur Verfügung stehen, die zwischen dem eigentlichen Stall und der Hygienebarriere im Vorraum verbleibt. Diese ist regelmäßig zu waschen. Zusätzlich muss eine stets intakte Wanne zur Stiefeldesinfektion bereitstehen, welche regelmäßig mit frischer Desinfektionslösung neu zu befüllen ist.
Außerdem gelten auch für Fremdpersonal, wie Handwerker und Fangtrupps, strenge Hygienevorgaben. Gleiches trifft natürlich auch auf den Tierarzt, der Tierärztin beziehungsweise den Kontrollorganen zu. Nach Möglichkeit wäre stallspezifisches Personal optimal. Für jeden Stall sollte ein Besucherbuch geführt werden, um nachvollziehen zu können, wer wann den Stall betreten hat. Betriebsfremde Personen dürfen den Stall nur dann betreten, wenn es unbedingt erforderlich ist.
Außerdem muss die Gebäudesubstanz regelmäßig einer Überprüfung unterzogen und falls notwendig, Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden, um Krankheitserregern und Schädlingen die Möglichkeit zu nehmen, sich in Risse und Fugen zurückzuziehen.
Haustiere (Hunde, Katzen, etc.) dürfen keinesfalls in den Stall oder in den Stallvorraum, da sie potentielle Salmonellenträger sind und ebendiese ausscheiden können. Geräte, wie Schaufeln, Besen, etc. sind nur jeweils für die Verwendung in einem Stall vorzusehen, um nicht eventuell Erreger von einem Stall in den anderen zu verschleppen. Außerdem müssen alle Geräte nach der Ausstallung gereinigt und desinfiziert werden.
Das Stallumfeld sollte vollständig befestigt sein und der angrenzende Pflanzenbewuchs möglichst niedrig gehalten werden, um weder Schadnagern, noch Wildvögeln Unterschlupf zu bieten, da auch diese mögliche Salmonellenausscheider sein können. Generell muss auch das Betriebsgelände um den Stall gereinigt werden. Das Kalken des Bodens in einem Umkreis von ca. 3 Metern ist dabei besonders wichtig.
Ein großes Augenmerk ist auch auf die Einstreuhygiene zu legen. Die Lagerung der Einstreu hat in überdachten und geschlossenen Lagerräumen zu erfolgen, um Wild- und Haustiere sowie Schadnager fernzuhalten.
Des Weiteren muss eine ordentliche Schadnager-und Ungezieferbekämpfung durchgeführt werden. Hier gilt es, die Unterschlupf- und Versteckmöglichkeiten und das Nahrungsangebot für Schadnager zu reduzieren. Ein Schadnager-Bekämpfungsplan, in dem die Köderboxen vermerkt sind, muss regelmäßig dokumentiert und kontrolliert werden. Auch müssen die Köderboxen immer wieder einer Kontrolle unterzogen und bei Bedarf nachgefüllt werden.
Nähere Informationen über Biosichersicherheitsmaßnahmen finden Sie in der Broschüre „Biosicherheit Geflügel“.