Weitere Fälle der Vogelgrippe im Bezirk Amstetten

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Nach dem ersten bestätigten Fall eines positiven Legebetriebs im Bezirk Amstetten, Niederösterreich, wurden nun zwei weitere Fälle bestätigt. Ein Legehennenbetrieb sowie ein Putenbetrieb. Aufgrund dieser neuen Fälle mussten die bisherigen Schutz- und Überwachungszonen um die neuen Ausbruchsherden erweitert werden. Mit 6.11.2024 ist die Kundmachung RIS – Amtliche Veterinärnachrichten (AVN) ab 15.09.2004 – Trefferliste des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Erweiterung der Sperrzone (Sperrzone = Schutz- + Überwachungszone) auf Grund der neuen Geflügelpestfälle in Kraft getreten.

Einzuhaltende Maßnahmen in der Sperrzone:

– Absonderung von Geflügel von wild lebenden Tieren und von anderen Tieren.

– Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat jeglichen wesentlichen Anstieg oder Rückgang der Produktionsdaten, der Mortalität sowie der Krankheitsfälle unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

– Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat auf Fahrzeuge, die vom Betrieb wegfahren, geeignete Desinfektionsmittel anzuwenden.

– Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat sicherzustellen, dass

a) Personen, die mit gehaltenen Tieren gelisteter Arten (Geflügel) oder deren Erzeugnissen in Berührung kommen,     geeignete Maßnahmen treffen, um das Risiko der Übertragung der Geflügelpest auf ein Minimum zu reduzieren und

b) die Anzahl der Personen, die mit gehaltenen Tieren gelisteter Arten (Geflügel) in Berührung kommen, auf ein erforderliches Ausmaß reduziert wird.

– Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat Aufzeichnungen über alle Personen, die den Betrieb besuchen zu führen. Diese Aufzeichnungen sind jedoch nicht erforderlich, wenn die Besucherinnen und Besucher keinen Zugang zu den Bereichen haben, in denen die Tiere gehalten werden. Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat diese Aufzeichnungen der Behörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

Verbote in der Sperrzone:

Folgende Tätigkeiten sind innerhalb von Sperrzonen verboten:

  1. Verbringung von Geflügel aus Betrieben in der Sperrzone per Antrag und Genehmigung durch die Behörde, nach Durchführung einer Risikobewertung, per Bescheid möglich!
  2. Verbringung von Geflügel in Betriebe in der Sperrzone,
  3. Aufstockung von Wild gelisteter Arten (Wildgeflügel),
  4. Messen, Märkte, Tierschauen und andere Zusammenführungen von Geflügel, einschließlich Abholung und Verteilung,
  5. Verbringung von Bruteiern in Betriebe und aus Betrieben in der Sperrzone per Antrag und Genehmigung durch die Behörde, nach Durchführung einer Risikobewertung, per Bescheid möglich!
  6. Verbringung von frischem Fleisch (außer Schlachtnebenerzeugnissen) von Geflügel und wild lebenden Tieren gelisteter Arten aus Schlachthöfen oder Wildbearbeitungsbetrieben in der Sperrzone, Abklärung mit Behörde erforderlich!
  7. Verbringung von Schlachtnebenerzeugnissen gehaltener und wild lebender Tiere gelisteter Arten aus Schlachthöfen oder Wildbearbeitungsbetrieben in der Sperrzone,
  8. Verbringung von Fleischerzeugnissen aus frischem Fleisch gelisteter Arten aus Betrieben in der Sperrzone,
  9. Verbringung von anderen tierischen Nebenprodukten als ganzen Körpern oder Teilen toter Tiere von gehaltenen Tieren gelisteter Arten aus Betrieben in der Sperrzone sowie
  10. Verbringung von Eiern für den menschlichen Verzehr aus Betrieben in der Sperrzone per Antrag und Genehmigung durch die Behörde, nach Durchführung einer Risikobewertung, per Bescheid möglich!

Die Dauer der Schutzzone ist mit 21 Tagen festgelegt, danach geht diese in die Überwachungszone über. Die Dauer der Überwachungszone ist mit 30 Tagen festgelegt.

Von Seiten der Behörde wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Geflügelhalter über folgenden Link prüfen können, ob sich der eigene Geflügelbetrieb in der Sperrzone befinden. HIER KLICKEN

Auf Grund der mit neuen Fällen erforderlichen Programmierungsänderungen kann es bei Erweiterung der Sperrzone zu Verzögerungen in der Aufrufbarkeit kommen. In Zweifelsfall kann die Bezirksverwaltungsbehörde Auskunft erteilen, ob eine Geflügelhaltung in der Sperrzone liegt.

Geflügelpest Information Land NÖ