Vogelgrippe: aktuelle Lage
Der weitere Verdachtsfall im Bezirk Amstetten vom 10.11.2024 wurde am 12.11.2024 bestätigt. Mit 13.11.2024 ist die Kundmachung vom 12.11.2024 des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Festlegung einer erweiterten Sperrzone (Sperrzone = Schutz- + Überwachungszone) AVN_20241112_AVN_2024_11d_1.pdfsig in Kraft getreten.
Die wesentlichen Neuerungen:
- Im Bezirk Amstetten sind Teile der Gemeinde Euratsfeld dazu gekommen.
- Die Radien der Schutzzonen in den Bezirken Amstetten, Scheibbs und Waidhofen an der Ybbs sind von 5,78 km auf 6,8 km erweitert worden.
- die Radien der Überwachungszonen sind in den Bezirken Amstetten, Scheibbs und Waidhofen an der Ybbs sind von 12,78 km auf 13,8 km erweitert worden.
Unverändert blieben die Radien in jenen Teilen der Gemeinden Behamberg, Ennsdorf, Ernsthofen, Haag, Haidershofen, St.Pantaleon-Erla, Strengberg, St. Valentin, Weistrach.
Von Seiten der Behörde wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Geflügelhalter über folgenden Link prüfen können, ob sich der eigene Geflügelbetrieb in der Sperrzone befinden. Hier klicken
Auf Grund der mit neuen Fällen erforderlichen Programmierungsänderungen kann es bei Erweiterung der Sperrzone zu Verzögerungen in der Aufrufbarkeit kommen. In Zweifelsfall kann die Bezirksverwaltungsbehörde Auskunft erteilen, ob eine Geflügelhaltung in der Sperrzone liegt.
Die Biosicherheitsmaßnahmen sind dringlichst einzuhalten, weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin!
Achten Sie auf Fahrzeug- und Personenverkehr: Strikter Schuh- und Kleidungswechsel ist beim Betreten des Stalls zwingend erforderlich. Alle Fremdpersonen, einschließlich Fangtrupps, müssen vom Betriebsinhaber betriebseigene Kleidung und Schuhe erhalten. Falls einen Seuchenteppich für Fahrzeuge errichten möchten, lassen Sie sich von Ihrem Betreuungstierarzt(:in) beraten.