HPAI: Aufhebung der Stallpflicht
Am Samstag, 15.03.2025 wurde die neue Kundmachung der Risikogebieten veröffentlicht. Die Stallpflicht wurde österreichweit aufgehoben, sodass die Tiere wieder ins Freie gelassen werden dürfen. Das gesamte Bundesgebiet wurde zum Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko erklärt.
Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in “Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest–Risiko”:
- Enten und Gänse müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt nicht möglich ist.
- Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
- Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Die Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin strikt einzuhalten!
Nachfolgend finden Sie die aktuelle Kundmachung.