HPAI: aktuelle Risikogebiete

 in der Kategorie Aktuelles von QGV, Allgemein

Seit dem 20.12. wurde die Kundmachung der Risikogebiete aktualisiert. Die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko und damit Stallpflicht wurden auf weitere Regionen in Niederösterreich und Kärnten ausgeweitet. Das Land Niederösterreich hat für die Betriebe in NÖ eine interaktive Karte zur Verfügung gestellt, auf der überprüft werden kann, ob der Standort eines Betriebes als stark erhöhtes Risikogebiet eingestuft ist.

Link zur interaktiven Karte:

https://atlas.noe.gv.at/atlas/portal/noe-atlas/map/Land-%20und%20Forstwirtschaft/Tierseuchen%20Risikogebiete

Aufgrund der weiterhin angespannten Situation gibt es derzeit keine Information darüber, wann die Stallpflicht aufgehoben wird.

Pflichten der Tierhalter:innen in Gebieten mit stark erhöhtem Risiko:

  • Es gilt Stallhaltungspflicht: Geflügel ist in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, zu halten (z.B. Volieren mit Dach oder sogenannte Wintergärten – zum Stall anschließende, durch Netz oder Gitter abgesicherte offene Fronten unter einem Dach).
  • Betriebe (oder Privatpersonen) unter 50 Stück Geflügel sind bei Einhaltung der folgenden Biosicherheitsmaßnahmen von der Stallhaltungspflicht ausgenommen:
    • Enten und Gänse werden getrennt zu anderem Geflügel gehalten, sodass ein direkter und indirekter Kontakt nicht möglich ist und
    • in Ausläufen wird das Geflügel durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
  • Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.