Geflügelpest: Aufhebung der Sperrzonen
Nach mehreren Wochen, in denen im Bezirk Amstetten Sperrzonen aufgrund von Geflügelpestausbrüchen in Geflügelbetrieben eingerichtet waren, stehen nun die Daten für die Aufhebung fest. Die Sperrzonen werden am 14.12. bzw. am 16.12. aufgehoben. Um zu überprüfen, an welchem Tag die Sperrzone in Ihrer Gemeinde endet, haben wir für Sie die Kundmachung am Ende des Artikel beigefügt.
Die primäre Einschleppungsquelle der Vogelgrippe sind infizierte Wildvögel und deren Vogelkot. Daher gehören die Hygiene und Biosicherheit strikt eingehalten, damit die Tierseuche nicht auch in Ihren Betrieb verschleppt wird.
Schauen Sie sich gerne nochmals das Geflügelpestwebinar vom 11.11. an https://www.youtube.com/watch?v=k8jPups-cPs&t=125s. Falls Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie gerne das Team von QGV unter
02272 82 600 oder office@qgv.at.
Achtung: Befindet sich Ihr Betrieb in einem Gebiet mit stark erhöhtem Risiko, gilt bis auf Weiteres die Stallpflicht. Ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 50 Tieren. Die QGV empfiehlt jedoch, aufgrund des hohen Eintragsrisikos, die Tiere auch in diesen Fällen im Stall zu lassen.