Geflügelpest: Aktualisierung der Gebiete mit stark erhöhtem Risiko
Aufgrund der massiven Nachweise der hochpathogen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) wurde ganz Österreich mit 08.11. als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko erklärt. Nun wurden die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko mit 19.11. auf weitere Regionen ausgeweitet. Hier gilt bei der Haltung ab 50 Vögeln, bis auf Weiteres, die Stallpflicht.
Geflügelhalter, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern sie eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sicherstellen können und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen.
Diese Maßnahmen dienen dazu, Hausgeflügel bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Das Virus kann sehr leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot auf Hausgeflügel übertragen werden und ist für Hühner und Puten meist tödlich. Bei Menschen sind in Europa im aktuellen Seuchengeschehen bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden.
Die aktuell geltende Verordnung finden Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2024_II_303/BGBLA_2024_II_303.html