Aviäre Influenza – So kann die Ansteckungsgefahr minimiert werden
Seit Ende letzten Jahres wurden mehrere Fälle von Aviäre Influenza bei Wildvögeln in Wien und Niederösterreich nachgewiesen. Mit 10.01.2023 wurde daher eine Stallpflicht in Gebieten mit „stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ in Österreich verordnet. Die QGV möchte verstärkt ein Bewusstsein dafür schaffen, dass die Wirtschaftsgeflügelbestände bestmöglich vor dem Kontakt mit dem Virus zu schützen sind.
Da es bereits vereinzelt zu Ausbrüchen in Kleinsthaltungen und landwirtschaftlichen Haltungen gekommen ist, wurden die Risikogebiete mit 27.01.2023 ausgeweitet. In jedem landwirtschaftlichen Ausbruchsbetrieb wurden Schutz und Überwachungszonen von den zuständigen Behörden eingerichtet. Auf die Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen ist besonders zu achten um einen Eintrag in den eigenen Geflügelbestand möglichst zu vermeiden. Besonders empfänglich für das Virus sind Hühner und Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Gänse und Enten zeigen hingegen keine oder nur milde Symptome, spielen aber für die Erregerverbreitung eine wichtige Rolle.
Es ist daher dringend davon abzuraten, als wirtschaftlicher Geflügelbetrieb, zusätzlich noch vereinzelt „Hobbytiere“ (Enten, Gänse, Hühner anderer Sparte usw.) zu halten. Wenn es bei dieser kleinen Menge an zusätzlich gehaltenen Tieren zu einem Nachweis der Geflügelpest auf ihrem Betrieb kommen sollte, bedeutet das, dass der ganze Betrieb gesperrt und der gesamte Nutzgeflügelbestand am Betrieb amtlich gekeult werden müsste. Sorgen Sie bitte dafür, dass auf Ihrem Hof bzw. in der Umgebung Ihrer Stallungen bzw. des Betriebsgeländes keinerlei Geflügel frei herumläuft oder gehalten wird. Sollten sich andere Kleinsthaltungen oder private „Hobbyhalter_innen“ in der näheren oder mittleren Umgebung Ihres Hofes befinden, seien Sie bitte couragiert und sprechen Sie mit solchen Personen dahingehend, dass auch diese zum Schutz der Tiere in geschlossenen Stallungen oder Unterständen gehalten werden sollten und jegliche Kontaktmöglichkeiten mit Wildvögeln ausgeschlossen werden sollte.
Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen alle tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Aus gegebenem Anlass weisen wir auch darauf hin, dass jede Geflügelhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist. Als Geflügelgesundheitsdienst ersuchen wir Sie höflichst, mitzuhelfen, dass sich diese hochpathogene Form der aviären Influenza (HPAI) nicht unkontrolliert weiterverbreiten kann.
Bitte helfen Sie seitens der Gemeinden mit, dass in den nächsten Wochen bis zum Ende der Winterzeit nicht nur die seitens des Gesetzgebers verordneten Auflagen und die Stallpflicht in Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko eingehalten sondern darüber hinaus freiwillig nachstehende Aspekte beachtet werden. Wir ersuchen eindringlich um die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger Österreichs!
Worum geht es wirklich?
- Das in sogenannten Kleinst- oder Privathaltungen frei herumlaufende Geflügel ist derzeit am meisten gefährdet, durch den Virus infiziert zu werden.
- Privathalter_innen sollte bewusst sein, dass es auch um den Schutz der Tiere geht. Sollte es zu einer Ansteckung kommen, bedeutet das, dass auch das Hobbygeflügel amtlich gekeult werden muss.
- Die Anordnung der Stallpflicht für Geflügelhalter ab 50 Stück in Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ist lediglich eine Mindestauflage seitens des Gesetzgebers! Bitte freiwillig sämtliches Geflügel unter Dach halten!
- Sollten sich Kleinsthaltungen oder private „Hobbyhalter_innen“ in der Gemeinde befinden, sprechen Sie bitte mit solchen Personen dahingehend, dass jegliches Geflügel ab dem 1. Tier in ganz Österreich (bitte nicht nur in den sogenannten Risikogebieten!) in geschlossenen Stallungen oder Unterständen gehalten werden sollte und jegliche Kontaktmöglichkeiten mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden muss. Es geht nicht nur um die großen Geflügelbetriebe Österreichs! Nein, es geht auch um den Schutz der vielen Kleinst- oder Hobby-Geflügelbestände mit oft nur wenigen Tieren im eigenen Garten!
- Abschließend möchten wir erneut auf die Meldepflicht hinweisen! Jede Haltung von Geflügel (ab 1 Tier) ist meldepflichtig!
Wie aufgrund der 4 Ausbrüche in Klein-/Hobbyhaltungen bereits deutlich wird, geht es im Seuchenfall dann auch um die Frage, ob alle Vorschriften korrekt erfüllt wurden. Als Folge der enormen Folgeschäden durch die Verbringungseinschränkungen in/aus Schutz- und Überwachungszonen kann es auch zu schwerwiegenden Haftungskonsequenzen für jene Geflügelhaltung kommen, die als Seuchenfall zum Auslöser für die Zonenziehung und die Verkehrseinschränkungen wurde.
Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung im Interesse unseres Landes!
QGV Geschäftsführer
Dipl.-Ing. Stefan Weber
Weiterführende Informationen unter:
Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) – KVG (verbrauchergesundheit.gv.at)