Aktuelle Situation zur Stallpflicht in Österreich
Aufgrund zahlreicher Anfragen besorgter Geflügelbetriebe veröffentlichen wir heute, am 13.04.2023 das nächste Update zur Aviären Influenza (Vogelgrippe) in Österreich. Grundsätzlich gilt es zwei Gebiete zu unterschieden. “Gebiete mit stark erhöhtem Risiko” und “Gebiete mit erhöhtem Risiko”. Nachfolgend finden Sie eine Erklärung zu den Auflagen in den jeweiligen Gebieten und eine Gemeinde/Bezirksliste mit der Zuordnung zum jeweiligen Gebiet.
Gebiete mit stark erhöhtem Risiko:
Hier gilt die Stallpflicht ab 50 gehaltenen Tieren. Das betrifft das ganze Bundesland Oberösterreich sowie Wien und die in der Verordnung genannten Gemeinden. Bitte öffnen Sie folgende Datei um nachzusehen, ob Ihre Gemeinde von der Stallpflicht betroffen ist:
Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko
Gebiete mit erhöhtem Risiko:
In diesen Gebieten gilt keine Stallpflicht, aber es sind zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
- es muss eine Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt werden
- das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder
- die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen
- Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
- die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
- bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren.
Weiter Informationen finden Sie unter:
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/ai.html
https://www.ages.at/mensch/krankheit/krankheitserreger-von-a-bis-z/vogelgrippe