Geflügelpest: Veröffentlichung der Gebiete mit erhöhtem und stark erhöhtem Risiko
Aufgrund der massiven Nachweise der hochpathogen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) bei Geflügel-Betrieben und bei Wildvögeln werden bestimmte Gebiete im Burgendland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Steiermark zu Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko erklärt. Hier gilt ab 08.11.2024, ab 50 Vögeln, bis auf Weiteres die Stallpflicht.
Geflügelhalter, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern sie eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sicherstellen und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist.
Das restliche Bundesgebiet gilt als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko, die Biosicherheitsmaßnahmen müssen eingehalten werden.
Die Maßnahmen dienen zufolge dazu, Hausgeflügel bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Das Virus kann sehr leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot auf Hausgeflügel übertragen werden und ist für Hühner und Puten meist tödlich. Bei Menschen sind in Europa im aktuellen Seuchengeschehen bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden.