Stallpflicht ab 10.01.2023 in Geflügelpest-Risikogebieten

 in der Kategorie Aktuelles von QGV, Allgemein

In Österreich wurden in mehreren Regionen (Wien, Bezirk Melk und Gmünd) tote, auf AI positiv getestete Wildvögel gefunden. Auch in Nachbarstaaten wie Slowenien, Italien, Tschechien und Ungarn sind zuletzt Fälle bei Wildvögeln, aber auch beim Geflügel aufgetreten. Das BMSGPK geht derzeit von einem sehr hohen Geflügelpest-Risiko durch positive Wildvögel in den Risiko-Gebieten aus. Daher tritt ab 10.01.2023 die Stallpflicht in den Geflügelpest-Risikogebieten in Kraft. In allen übrigen Landesteilen sind die Tiere im Stall zu füttern und zu tränken.

Presse-Meldung der AGES vom 04.01.2023:

Geflügelpest bei Wildvögeln in Österreich nachgewiesen

Mehrere Fälle in Niederösterreich und Wien

Seit Jahresende wurden bei mehreren Wildvögeln in Wien und Niederösterreich (Bezirke Gmünd und Melk) Fälle der Geflügelpest (Aviäre Influenza, HPAI) festgestellt. Es handelte sich in allen Fällen um den Subtyp H5N1, der bei Vögeln hochpathogen (stark krankmachend) ist. Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

Die Geflügelpest hat Europa im vergangenen Jahr so heftig getroffen wie nie zuvor und in den vergangenen Monaten bereits zu großen Verlusten in zahlreichen europäischen Geflügelbetrieben geführt. Da aufgrund der aktuellen Nachweise in Österreich davon auszugehen ist, dass das Virus nun auch in der heimischen Wildvogelpopulation verbreitet ist, erfordert die Situation die rechtliche Anpassung der Biosicherheitsvorschriften für Geflügelhalter:innen in Österreich.

Stallpflicht wird in bestimmten Regionen wieder eingeführt

In jenen Regionen, die bereits jetzt als „Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind, muss Geflügel ab der kommenden Woche bis auf weiteres in geschlossenen -zumindest überdachten-  Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Eine entsprechende Novelle der Geflügelpest-Verordnung des Gesundheitsministeriums soll in den kommenden Tagen erlassen werden.

Im übrigen Bundesgebiet werden Geflügelhalter verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, z. B. durch Fütterung in Stall, keine Verwendung von Oberflächenwasser für Tränkung usw. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel müssen bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Aus gegebenem Anlass weisen wir auch darauf hin, dass jede Geflügelhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde registriert sein muss.

Eine Karte mit den betroffenen Regionen sowie ausführliche Informationen zu den Maßnahmen steht auf der Website des Gesundheitsministeriums unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/ai.html  zur Verfügung.

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von großer Bedeutung.

Rückfragehinweis

AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

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