Aufhebung der Stallpflicht mit 16.03.2022
Die Stallpflicht für Betriebe mit mehr als 350 Tieren wird mit 16.03.2022 aufgehoben. Durch die nun reduzierte Einschleppungsgefahr wird die seit November 2021 vorgeschriebene Stallpflicht für [...]
Die Stallpflicht für Betriebe mit mehr als 350 Tieren wird mit 16.03.2022 aufgehoben. Durch die nun reduzierte Einschleppungsgefahr wird die seit November 2021 vorgeschriebene Stallpflicht für [...]
UID-Nr.: ATU 54188908
ZVR-Nummer: 913596619
Fotos: QGV bzw. Fotos mit Quellenhinweis
Copyright: QGV